Einheitliche Richtlinien für die Innenstadt
Sondernutzungen und Richtlinien für Einzelhandel und Gastronomie

Einheitliche Richtlinien für die Innenstadt

Mit ca. 217 Hektar ist die Augsburger Innenstadt die drittgrößte Altstadt Deutschlands. Ihr unverwechselbares Gesicht wird durch eine hochwertige historische Bausubstanz, die in den letzten Jahrhunderten gewachsen ist, geprägt. Um die Attraktivität der Innenstadt langfristig und nachhaltig zu erhalten, hat die Stadt Augsburg eine Gestaltungsrichtlinie ausgearbeitet. Diese dient als Grundlage, um private Sondernutzungen mit den Ansprüchen der städtebaulichen Gestaltungsqualiltät in Einklang zu bringen.

FÜR EINE STIMMIGE INNENSTADT

Die Aufenthaltsqualität in der Augsburger Innenstadt ist maßgeblich geprägt durch die Gestaltung des öffentlichen Raums, zu dem auch eine attraktiv gestaltete Werbung sowie aufeinander abgestimmte Außenbereiche der Geschäfte und Gastronomiebetriebe zählen. Die Richtlinien hierfür wurden von der Stadt Augsburg ausführlich in der Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt ausgearbeitet. Diese haben wir für Sie komprimiert in unserem Leitfaden für Gewerbetreibende zusammengefasst, um Ihnen einen einfachen Überblick und Ihre städtischen Ansprechpartner für

  • Neueröffnungen von Geschäften, Gastronomiebetrieben und Dienstleistungsunternehmen in Erdgeschoßlagen,
  • Umgestaltung bestehender Betriebe (Fassade, Werbung, Schaufenster, Warenauslagen, Außenbereich),
  • einzelne, zeitbegrenzte Aktionen zur Steigerung der Attraktivität

zu geben.

Ihre Ansprechpartnerin

Strategisches Innenstadtmarketing

Cornelia Böhm